Steuergebiete
Seite: Einstellungen >> Steuerberechnung >> SteuergebieteHinweis: Steuergebiete können Sie erst anlegen oder bearbeiten, wenn Sie auf der Seite Steuermatrix auf Anpassen geklickt haben, siehe Steuermatrix.Um ein Steuergebiet als Standard festzulegen, klicken Sie auf das Optionsfeld in der entsprechenden Zeile. Die Voreinstellung des Steuergebietes wird an folgenden Stellen wirksam:
- Bei der Steuerberechnung der Produktpreise im MBO.
Wenn Sie Bruttopreise erfassen, wird der Nettopreis abgespeichert. Dabei wird der Steuersatz des Standard-Steuergebiets verwendet.
- Bei der Auswahl des Steuergebietes im Warenkorb
Wenn der Kunde sein Steuergebiet im Warenkorb auswählen darf, werden die verfügbaren Gebiete in einem Auswahlfeld angezeigt. Das Standard-Steuergebiet ist die Vorauswahl in diesem Feld. Siehe dazu Warenkorb.
Das Steuergebiet ist die Basis für die Steuerberechnung für den jeweiligen Kunden. Deshalb muss jedem Kunden ein Steuergebiet zugewiesen werden. Die Zuweisung erfolgt entweder automatisch oder manuell. Siehe dazu Warenkorb. Bei der automatischen Zuordnung wird das Land der Kundenadresse ausgewertet und bestimmt das Steuergebiet.Zuordnung zu Ländern
In der Sektion Zuordnung zu Ländern sehen Sie die Liste der Länder, welche den verschiedenen Steuergebieten zugeordnet sind. Welche Länder in der Liste enthalten sind, steuern Sie über die Ländereinstellungen, siehe Länder.Hinweis: Wenn Sie die Länderzuordnung bearbeiten wollen, müssen Sie auf der Seite Steuermatrix auf Anpassen klicken, um den Eingabemodus zu aktivieren. Sieh dazu Steuermatrix.Im Eingabemodus gibt es zu jedem Ländereintrag ein Auswahlfeld, das die unter Steuergebiete angelegten Steuergebiete auflistet. Damit können Sie die Zuordnung zum Steuergebiet ändern.Zusätzlich können Sie für jedes Land "Sondersteuergebiete" einrichten. Das sind Gebiete in dem Land, in denen abweichende Steuersätze gelten. Um einem solchen Gebiet eigene Steuersätze zuzuweisen, gehen Sie wie folgt vor:
- Legen Sie in der Sektion Steuergebiete ein Steuergebiet an.
- Wechseln Sie in die Sektion Zuordnung zu Ländern.
- Klicken Sie beim betreffenden Ländereintrag Ausnahme hinzufügen.
- Tragen Sie Name und Postleitzahlen für das Sondergebiet ein und wählen Sie das neu angelegte Steuergebiet im Auswahlfeld.
- Klicken Sie Speichern.
- Wechseln Sie auf die Karteikarte Steuermatrix.
- Tragen Sie in der Zeile für das neue Steuergebiet die entsprechenden Steuerdaten ein.
- Klicken Sie Speichern.